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Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest erlassen

16. 09. 2024

Der Landkreis Saalekreis hat nach amtlicher Feststellung des Verdachtes der hochpathogenen Geflügelpest in einem Geflügelbestand am 11. September 2024 in Leuna OT Zöschen eine Allgemeinverfügung am 12. September 2024 erlassen.

 

Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone eingerichtet, welche die folgenden Gemarkungen vollständig umfasst:

Gemarkung Wallendorf, Zöschen und Zweimen.

 

In der Schutzzone befinden sich teilweise:

Gemarkung Kötzschlitz, Kötzschau, Kreypau, Friedensdorf, Luppenau, Burgliebenau, Lochau, Raßnitz, Röglitz, Ermlitz und Horburg-Maßlau.

 

Zudem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone eingerichtet, welche sich auf Gebiete des Landkreises Saalekreis, des Landkreises Nordsachsen und des Burgenlandkreises erstreckt.

 

Für den Landkreis Saalekreis werden folgende Gemarkungen vollständig zur Überwachungszone erklärt:

Dieskau, Dölbau, Gröbers, Großkugel, Schkopau, Döllnitz, Lochau, Raßnitz, Röglitz, Ermlitz, Luppenau, Merseburg, Meuschau, Wallendorf, Zöschen, Zweimen, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Günthersdorf, Rodden, Kötzschau, Kreypau, Leuna, Spergau, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz.

 

Gleichzeitig werden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für alle Geflügelhalter (Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Enten, Gänsen, Wachteln, Tauben, Fasanen, Rebhühnern oder Laufvögeln) in der Schutz- und Überwachungszone angeordnet.

 

 

© Text  Saalekreis

 

Bild zur Meldung: Geflügel

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